{"id":129,"date":"2013-07-30T14:30:16","date_gmt":"2013-07-30T12:30:16","guid":{"rendered":"http:\/\/www.test.jmj-online.de\/?page_id=129"},"modified":"2024-06-28T08:41:45","modified_gmt":"2024-06-28T07:41:45","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.jmj-online.de\/?page_id=129","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h2><strong>Abschnitt A<\/strong><\/h2>\n<h3><strong>Allgemeines<\/strong><\/h3>\n<h4>\u00a7 1 [Name, Sitz]<\/h4>\n<p>Die Bruderschaft f\u00fchrt den Namen: &#8222;Jesus-Maria-Josef Junggesellen &#8211; Sch\u00fctzenbruderschaft Oberkassel&#8220;. Sie hat ihren Sitz in Bonn-Oberkassel.<\/p>\n<h4>\u00a7 2 [Bruderschaftszweck]<\/h4>\n<p>Die Bruderschaft bezweckt die F\u00f6rderung-.<\/p>\n<ul>\n<li>des religi\u00f6sen und kirchlichen Lebens,<\/li>\n<li>des Bruderschaftsgedankens und die Bet\u00e4tigung christlicher N\u00e4chstenliebe,<\/li>\n<li>der christlichen Werte und Kultur im privaten und \u00f6ffentlichen Leben,<\/li>\n<li>der Pflege althergebrachten Brauchtums.<\/li>\n<li>der Aus\u00fcbung des Schie\u00dfsports.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bruderschaft verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;Steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung (A0).<\/p>\n<p>Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch F\u00f6rderung des Schie\u00dfsports und der Jugendpflege sowie den in den Regeln zum Bruderschaftsleben aufgef\u00fchrten kirchlichen Veranstaltungen.<\/p>\n<p>Die Bruderschaft ist selbstlos t\u00e4tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n<p>Mittel der Bruderschaft d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Bruderschaft.<\/p>\n<p>Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4>\u00a7 3 [Das Gesch\u00e4ftsjahr]<\/h4>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr, Das Gesch\u00e4ftsjahr 1983 ist ein &#8218;Rumpfjahr&#8216; und geht vom 1. M\u00e4rz bis 31. Dezember 1983.<\/p>\n<h4>\u00a7 4 [Bruderschafts\u00e4mter]<\/h4>\n<p>Die Bruderschafts\u00e4mter sind Ehren\u00e4mter.<\/p>\n<h2>Abschnitt B<\/h2>\n<p><strong>Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n<h4>\u00a7 5 [Mitglieder]<\/h4>\n<p>Die Bruderschaft besteht aus:<\/p>\n<ul>\n<li>aktive Mitglieder<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder<\/li>\n<li>ehemalige Sch\u00fctzenk\u00f6nige<\/li>\n<li>Inaktive Mitglieder.<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a7 6 [Erwerb der Mitgliedschaft]<\/h4>\n<p><strong>Aktive Mitglieder:<\/strong><\/p>\n<p>Aktives Mitglied kann jeder Oberkasseler Junggeselle werden, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, einer christlichen Konfession angeh\u00f6rt und sich zu der Satzung und den Regeln der Bruderschaft bekennt und verpflichtet. Die Mitgliedschaft wird bei einer Mitgliederversammlung beantragt. Diese stimmt \u00fcber die Aufnahme ab. F\u00fcr die Aufnahme eines Mitglieds wird die 2\/3-Mehrheit der beschlussf\u00e4higen Mitgliederversammlung ben\u00f6tigt. \u00dcber die Mitgliedschaft entscheidet endg\u00fcltig der Vorstand.<\/p>\n<p><strong>Ehrenmitglieder:<\/strong><\/p>\n<p>Mitglieder, die besondere Verdienste f\u00fcr die Bruderschaft erbringen, k\u00f6nnen Ehrenmitglied werden. Jedes Mitglied hat das Recht, dem Vorstand ein verdienstvolles Mitglied zur Ehrenmitgliedschaft vorzuschlagen. Die Ehrenmitgliedschaft wird vom Vorstand der Bruderschaft und vom Vorstand der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige entschieden.<\/p>\n<p><strong> Ehemalige Sch\u00fctzenk\u00f6nige:<\/strong><\/p>\n<p>Jeder Sch\u00fctzenk\u00f6nig, der sein Sch\u00fctzenk\u00f6nigsjahr vollendet hat, ist ehemaliger Sch\u00fctzenk\u00f6nig. Verstirbt der amtierende Sch\u00fctzenk\u00f6nig, so z\u00e4hlt er als ehemaliger Sch\u00fctzenk\u00f6nig.<\/p>\n<p><strong>Inaktive Mitglieder:<\/strong><\/p>\n<p>Aktive Mitglieder, die durch Heirat als aktive Mitglieder ausscheiden, k\u00f6nnen der Bruderschaft als inaktives Mitglied beitreten.<\/p>\n<h4>\u00a7 7 [Aufnahmefolgen]<\/h4>\n<p>Mit der Aufnahme durch den Vorstand beginnt die Mitgliedschaft.<\/p>\n<p>Jedes neue Mitglied erh\u00e4lt ein Exemplar der Satzung und der Regeln.<\/p>\n<h4>\u00a7 8 [Rechte der Mitglieder]<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder haben Anspruch darauf, an den Veranstaltungen der Bruderschaft teilzunehmen. Verheiratete Mitglieder k\u00f6nnen nicht am Sch\u00fctzenzug teilnehmen. Ausnahmen ergeben sich aus den Regeln.<\/p>\n<p>Die aktiven Mitglieder haben das aktive und passive Wahlrecht und gleiches Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Verheiratete ehemalige Sch\u00fctzenk\u00f6nige, verheiratete Ehrenmitglieder und inaktive Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht, soweit sich aus der Satzung und den Regeln nichts anderes ergibt. Das gleiche gilt f\u00fcr das Stimmrecht.<\/p>\n<h4>\u00a7 9 [Pflichten der Mitglieder]<\/h4>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder haben die aus der Satzung und den Regeln, insbesondere die sich aus der Zweckbestimmung der Bruderschaft ergebenden Pflichten, zu erf\u00fcllen. Sie sind verpflichtet, die Interessen der Bruderschaft nach Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>Die Mitglieder sind zur Befolgung der von den Bruderschaftsorganen gefassten Beschl\u00fcsse und Anordnungen verpflichtet.<\/p>\n<p>S\u00e4mtliche Mitglieder mit Ausnahme der Ehrenmitglieder und der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige sind zur p\u00fcnktlichen Beitragszahlung verpflichtet. Der Vorstand kann in finanzielle Not geratenen Mitgliedern die Zahlung der Beitr\u00e4ge stunden, in besonderen F\u00e4llen auch ganz oder teilweise erlassen. Wehrdienstpflichtige sind f\u00fcr die Dauer ihres Wehrdienstes von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<h4>\u00a7 10 [Beitrag]<\/h4>\n<p>Die H\u00f6he des Beitrages setzt die Mitgliederversammlung fest.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge sind f\u00fcr das laufende Gesch\u00e4ftsjahr im voraus in voller H\u00f6he bis zum 3 1. M\u00e4rz des jeweiligen Gesch\u00e4ftsjahres zu entrichten.<\/p>\n<p>Die Beitr\u00e4ge gelten auch als fristgerecht gezahlt, wenn sie sp\u00e4testens am 31. M\u00e4rz des Gesch\u00e4ftsjahres vom Mitglied \u00fcberwiesen werden.<\/p>\n<p>Mitglieder, die ihrer Verpflichtung nach \u00a7 9 Abs. 3 Satz 1 der Satzung nicht fristgerecht nachkommen, sind s\u00e4umig und werden im April des Gesch\u00e4ftsjahres mit dreiw\u00f6chiger Frist gemahnt. Vom Mahndatum an erfolgen in monatlichen Abst\u00e4nden noch zwei gleiche Mahnungen bis der Ausschluss nach \u00a7 12 Abs. 1 Ziffer d) erwirkt ist.<\/p>\n<h4>\u00a7 11 [Austritt]<\/h4>\n<p>Die Mitgliedschaft kann durch schriftliche Erkl\u00e4rungen jederzeit zum Ende eines Monats gek\u00fcndigt werden. Die K\u00fcndigung ist dem 1. Brudermeister schriftlich zu \u00fcbersenden.<\/p>\n<p>Aktive Mitglieder scheiden sowohl durch standesamtliche als auch durch kirchliche Eheschlie\u00dfung als aktives Mitglied aus.<\/p>\n<p>Nach Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche an die Bruderschaft.<\/p>\n<h4>\u00a7 12 [Ausschluss]<\/h4>\n<p>Durch Beschluss der beiden Vorst\u00e4nde, von denen mindestens 2\/3 anwesend sein m\u00fcssen, kann ein Mitglied aus der Bruderschaft ausgeschlossen werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt Ausschlie\u00dfungsgr\u00fcnde sind insbesondere:<\/p>\n<ul>\n<li>grobe Verst\u00f6\u00dfe gegen Satzung, Regeln und Interessen der Bruderschaft sowie gegen Beschl\u00fcsse und Anordnungen der Bruderschaftsorgane<\/li>\n<li>schwere Sch\u00e4digung des Ansehens der Bruderschaft,<\/li>\n<li>unehrenhaftes Verhalten innerhalb und au\u00dferhalb der Bruderschaft,<\/li>\n<li>Nichtzahlung des Beitrages nach dreimaliger Mahnung.<\/li>\n<li>Tritt ein Mitglied der Bruderschaft aus der Kirche aus und ist somit konfessionslos, beendet er somit auch seine Mitgliedschaft und es erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche an die Bruderschaft.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Vor der Beschlussfassung ist dem betroffenen Mitglied Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung gegen\u00fcber dem Vorstand zu geben.<\/p>\n<p>Der Ausschluss ist dem betroffenen Mitglied schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<h4>\u00a7 13 [Ehrungen]<\/h4>\n<p>F\u00fcr besondere Verdienste um die Bruderschaft k\u00f6nnen Mitglieder geehrt werden.<\/p>\n<p>Die Ehrungen werden vom Vorstand beschlossen.<\/p>\n<h2>Abschnitt C<\/h2>\n<h3>Organe der Bruderschaft<\/h3>\n<h4>\u00a7 14 [Bruderschaftsorgane]<\/h4>\n<p>Die Organe der Bruderschaft sind:<\/p>\n<ul>\n<li>der Vorstand<\/li>\n<li>Der Vorstand der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige<\/li>\n<li>die Chargierten<\/li>\n<li>die Mitgliederversammlung<\/li>\n<\/ul>\n<h4>\u00a7 15 [Vorstand]<\/h4>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p><strong>Gesch\u00e4ftsf\u00fchrender Vorstand<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>1. Brudermeister<\/li>\n<li>2. Brudermeister<\/li>\n<li>1. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>2. Schriftf\u00fchrer<\/li>\n<li>1. Kassierer<\/li>\n<li>2. Kassierer<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Erweiteter Vorstand<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Hauptmann<\/li>\n<li>1. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>2. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>Der jeweilige Pr\u00e4ses sowie der jeweilige amtierende Sch\u00fctzenk\u00f6nig sind geborene Mitglieder des Vorstandes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Im Bedarfsfall k\u00f6nnen die Mitglieder des Erweiterten Vorstands zus\u00e4tzlich einen der folgenden Posten des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Vorstands \u00fcbernehmen: 1. oder 2. Schriftf\u00fchrer oder 1. oder 2. Kassierer.<\/p>\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Bruderschaftsgesch\u00e4fte, der 1. Brudermeister und mindestens ein weiteres Vorstandsmitglied sind gemeinsam zur Vertretung der Bruderschaft berechtigt. Bei Verhinderung des 1. Brudermeisters wird er durch den 2. Brudermeister vertreten. Vorstandsmitglied kann nur werden, wer nach der Satzung der Bruderschaft handelt, hierf\u00fcr eintritt und mindestens ein Jahr Mitglied der Bruderschaft ist. Ein Vorstandsmitglied mu\u00df vollj\u00e4hrig sein.<\/p>\n<p>Die Wahl des Vorstandes, mit Ausnahme des Pr\u00e4ses und des amtierenden Sch\u00fctzenk\u00f6nigs, erfolgt auf der Jahreshauptversammlung.<\/p>\n<p>Der Vorstand wird f\u00fcr ein Jahr gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>Wird ein Vorstandsmitglied Sch\u00fctzenk\u00f6nig, so beh\u00e4lt er sein Vorstandsamt.<\/p>\n<p>Scheidet ein Vorstandsmitglied durch Heirat, Ausschluss oder R\u00fccktritt aus, so wird dieses Amt erst bei der n\u00e4chsten Jahreshauptversammlung neu besetzt.<\/p>\n<p>Scheiden mehr als die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder aus, so mu\u00df innerhalb von vier Wochen eine Neuwahl stattfinden.<\/p>\n<p>Der jeweilige Pfarrer der Pfarrgemeinde St. C\u00e4cilia Oberkassel ist Pr\u00e4ses der Bruderschaft.<\/p>\n<p>Der Sch\u00fctzenk\u00f6nig wird durch einen Schie\u00dfwettkampf am Montag des Sch\u00fctzenfestes ermittelt. Der Ablauf dieses Wettkampfes ergibt sich aus den Regeln.<\/p>\n<p>Rechtshandlungen, die die Bruderschaft zu Leistungen von mehr als 500,00 Euro (in Worten: f\u00fcnfhundert) verpflichten, bed\u00fcrfen der Zustimmung (einfache Mehrheit) des aktiven Vorstandes.<\/p>\n<p>Vorstandsmitglieder, die sich f\u00fcr ihr Amt als nicht geeignet herausstellen, oder sich schwerer Verfehlungen schuldig machen, k\u00f6nnen ihres Amtes enthoben werden. Hierzu ist es notwendig, dass eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen wird. Diese entscheidet mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Amtsenthebung. Ein Antrag auf Amtsenthebung eines Vorstandsmitgliedes kann nur vom Vorstand eingebracht werden. Bei der Amtsenthebung des 1. Brudermeisters mu\u00df eine einfache Mehrheit der aktiven Mitglieder und der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige \/ Ehrenmitglieder getrennt vorliegen. Der Antrag zur Amtsenthebung des 1. Brudemeisters kann eingebracht werden, wenn sich 2\/3 des Vorstandes und 2\/3 der Vorstandes der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige oder 2\/3 der aktiven Mitglieder hierf\u00fcr aussprechen.<\/p>\n<h4>\u00a7 16 [Beratender Vorstand]<\/h4>\n<p>Der beratende Vorstand setzt sich aus sechs ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nigen oder Ehrenmitgliedern zusammen.<\/p>\n<p>Die Wahl des beratenden Vorstandes erfolgt j\u00e4hrlich sp\u00e4testens eine Woche vor dem Sch\u00fctzenfest auf einer Versammlung der ehemaligen Sch\u00fctzenk\u00f6nige und Ehrenmitglieder.<\/p>\n<p>Ein siebtes Mitglied kann vom aktiven Vorstand zur Unterst\u00fctzung berufen werden (vgl. \u00a717 Abs.4 der Satzung).<\/p>\n<h4>\u00a7 17 [Der Schie\u00dfmeister]<\/h4>\n<p>Der aktive Vorstand beruft gemeinsam mit dem beratenden Vorstand einen Schie\u00dfmeister.<\/p>\n<p>Aufgabe des Schie\u00dfmeisters ist die Durchf\u00fchrung des K\u00f6nigsvogelschie\u00dfens am Kirmesmontag, sowie bei einem Jubil\u00e4um die des Jubil\u00e4umsvogelschie\u00dfens am Kirmessonntag in alleiniger Verantwortung. Weiterhin tr\u00e4gt er die Verantwortung f\u00fcr das B\u00f6llern.<\/p>\n<p>Den Anweisungen des Schie\u00dfmeisters ist von allen Sch\u00fctzen in jedem Fall Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung kann der Ausschluss vom K\u00f6nigsvogelschie\u00dfen und vom Sch\u00fctzenzug f\u00fcr das jeweilige Jahr erfolgen. Die Entscheidung \u00fcber den Ausschluss vom Sch\u00fctzenzug f\u00e4llen jedoch die Brudermeister.<\/p>\n<p>Der Schie\u00dfmeister mu\u00df nicht Mitglied der Bruderschaft sein. Ist dies jedoch der Fall, wird er automatisch als siebtes Mitglied in den beratenden Vorstand berufen (vgl. \u00a7 16 Abs. 3 der Satzung).<\/p>\n<h4>\u00a7 18 [Chargierte]<\/h4>\n<p>Den Chargierten geh\u00f6ren an:<\/p>\n<ul>\n<li>1. Brudermeister<\/li>\n<li>2. Brudermeister<\/li>\n<li>Hauptmann<\/li>\n<li>1. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>2. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>amtierender Sch\u00fctzenk\u00f6nig<\/li>\n<li>Feuerwerker<\/li>\n<li>2. Zugf\u00fchrer und stellvertretender Hauptmann<\/li>\n<li>1. Zugf\u00fchrer<\/li>\n<li>zwei Schlussoffiziere<\/li>\n<li>zwei Begleiter des 1. Brudermeisters<\/li>\n<li>zwei Begleiter des 2. Brudermeisters<\/li>\n<li>zwei Begleiter des 1. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>zwei Begleiter des 2. F\u00e4hnrich<\/li>\n<li>zwei Begleiter des amtierenden Sch\u00fctzenk\u00f6nigs.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Chargierten, mit Ausnahme der Chargierten, die zum Vorstand geh\u00f6ren, und den Begleitern des Sch\u00fctzenk\u00f6nigs, werden auf einer Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt, die sp\u00e4testens f\u00fcnf Wochen vor dem Sch\u00fctzenfest stattfindet. Die Amtsdauer ist ein Jahr.<\/p>\n<p>Die Begleiter des Sch\u00fctzenk\u00f6nigs werden vom Sch\u00fctzenk\u00f6nig bestimmt. F\u00fcr sie gelten die Bestimmungen der anderen Chargierten.<\/p>\n<p>Chargierter kann jedes aktive Mitglied werden, welches mindestens ein Jahr Mitglieder der Bruderschaft ist. Feuerwerker, 2. Zugf\u00fchrer, 1. Zugf\u00fchrer und die beiden Schlussoffiziere m\u00fcssen mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben.<\/p>\n<p>Die Chargierten haben auf dem Sch\u00fctzenfest die f\u00fcr ihr Amt vorgesehene Sch\u00fctzentracht zu tragen und den Vorstand bei der Durchf\u00fchrung der Bruderschaftsgesch\u00e4fte zu unterst\u00fctzen. Weitere Aufgaben ergeben sich aus den Regeln.<\/p>\n<p>Erweist sich ein Chargierter, mit Ausnahme der Chargierten, die zum Vorstand geh\u00f6ren, f\u00fcr sein Amt als nicht geeignet, so kann der Vorstand ihn seines Amtes entheben. Hierzu ist eine 2\/3 Mehrheit des aktiven Vorstandes erforderlich.<\/p>\n<p>Scheidet ein Chargierter vor Ablauf seiner Amtszeit aus seinem Amt aus, so wird dieses Amt erst bei der n\u00e4chsten Wahl neu besetzt.<\/p>\n<h4>\u00a7 19 [Vorstandssitzung]<\/h4>\n<p>Eine Vorstandssitzung kann jederzeit vom Pr\u00e4ses oder vom 1. Brudermeister einberufen werden.<\/p>\n<p>Eine Vorstandssitzung mu\u00df einberufen werden, wenn mindestens vier Vorstandsmitglieder dies unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangen.<\/p>\n<p>Der Vorstand ist beschlu\u00dff\u00e4hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen sind und mindestens die H\u00e4lfte der Mitglieder anwesend ist.<\/p>\n<p>Der Vorstand beschlie\u00dft mit der einfachen Mehrheit der erschienenen Vorstandsmitglieder, soweit in der Satzung oder den Regeln nichts anderes vorgesehen ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des 1. Brudermeisters den Ausschlag.<\/p>\n<h4>\u00a7 20 [Ordentliche Mitgliederversammlung]<\/h4>\n<p>Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden, stimmberechtigten Mitgliedern der Bruderschaft.<\/p>\n<p>Eine Mitgliederversammlung hat stattzufinden:<\/p>\n<ul>\n<li>Am Freitag vor oder nach Maria Verk\u00fcndung (25. M\u00e4rz)<\/li>\n<li>am Freitag vor oder nach Maria unbefleckte Empf\u00e4ngnis (8. Dezember)<\/li>\n<li>am Freitag f\u00fcnf Wochen vor dem Sch\u00fctzenfest<\/li>\n<li>am 30. April<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung mu\u00df schriftlich durch den Vorstand mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung erfolgen. Sie mu\u00df die Tagesordnung enthalten.<\/p>\n<p>Antr\u00e4ge zu Zusatztagesordnungspunkten sind sp\u00e4testens eine Woche vor der Versammlung dem 1. Brudermeister schriftlich mit kurzer Begr\u00fcndung einzureichen.<\/p>\n<p>Das Protokoll einer Versammlung f\u00fchrt der Schriftf\u00fchrer, der auch die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h4>\u00a7 21 [Inhalt der Tagesordnung]<\/h4>\n<p>Die Tagesordnung mu\u00df enthalten<\/p>\n<p><strong>am Freitag vor oder nach Maria Verk\u00fcndung:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Neuaufnahmen<\/li>\n<li>Jahresbericht<\/li>\n<li>Kassenbericht<\/li>\n<li>Bericht der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes<\/li>\n<li>Neuwahl des Vorstandes<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>am Freitag vor oder nach Maria unbefleckte Empf\u00e4ngnis:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Neuaufnahmen<\/li>\n<li>Halbjahresbericht<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>am Freitag f\u00fcnf Wochen vor dem Sch\u00fctzenfest:<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Neuaufnahmen<\/li>\n<li>Wahl der Chargierten<\/li>\n<li>Verschiedenes<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>am 30. April<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li>Neuaufnahmen<\/li>\n<li>Mailehenversteigerung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft au\u00dferdem \u00fcber Satzungs\u00e4nderungen und \u00c4nderungen der Regeln.<\/p>\n<h4>\u00a7 22 [Beschlussfassung der Mitgliederversammlung]<\/h4>\n<p>Die ordnungsm\u00e4\u00dfig einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn au\u00dfer dem 1. Brudermeister mindestens die H\u00e4lfte der weiteren Vorstandsmitglieder und wenigstens 2\/10 der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und der Regeln ist die Anwesenheit von mindestens 4\/10 der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Bleibt die einberufene Mitgliederversammlung beschlussunf\u00e4hig, so ist eine neue einzuberufen, die ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig ist.<\/p>\n<p>Sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt, erfolgt die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Brudermeisters. Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und der Regeln ist eine Stimmenmehrheit von 3\/4 der anwesenden Mitglieder erforderlich. Bei Beschl\u00fcssen \u00fcber die \u00c4nderung der Satzung und der Regeln sind alle Mitglieder stimmberechtigt.<\/p>\n<p>Soll eine Abstimmung geheim erfolgen, so m\u00fcssen dies mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder beantragen. Wahlen m\u00fcssen stets geheim durchgef\u00fchrt werden, wenn mehr als ein Vorschlag vorliegt.<\/p>\n<p>\u00dcber die Verhandlungen und Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu f\u00fchren.<\/p>\n<h4>\u00a7 23 [Au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung]<\/h4>\n<p>Der Vorstand kann von sich aus eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen,<\/p>\n<p>Auf schriftliches Verlangen von mindestens 1\/10 aller Mitglieder mu\u00df der Vorstand unter Angabe der vorgeschlagenen Tagesordnung eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen.<\/p>\n<p>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird wie eine ordentliche Mitgliederversammlung durchgef\u00fchrt.<\/p>\n<h4>\u00a7 24 [Kassenpr\u00fcfer]<\/h4>\n<p>Die Kontrolle der Rechnungspr\u00fcfung obliegt den von der Mitgliederversammlung dazu bestellten Kassenpr\u00fcfern. Diese geben dem Vorstand Kenntnis von dem jeweiligen Ergebnis ihrer Pr\u00fcfungen und erstatten der Mitgliederversammlung Bericht. Die Kassenpr\u00fcfer d\u00fcrfen dem Vorstand nicht angeh\u00f6ren und ihr Amt nicht zwei Jahre hintereinander ausf\u00fchren.<\/p>\n<h2>Abschnitt D<\/h2>\n<h3>Schlussbestimmungen<\/h3>\n<h4>\u00a7 25 [Haftpflicht]<\/h4>\n<p>Die Bruderschaft schlie\u00dft f\u00fcr die Mitglieder eine Unfall- und Haftpflichtversicherung f\u00fcr Sch\u00e4den und Unf\u00e4lle ab, die bei den Veranstaltungen der Bruderschaft entstehen. F\u00fcr Sch\u00e4den und Unf\u00e4lle, die nicht durch die Unfall- und Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, haftet die Bruderschaft nicht.<\/p>\n<h4>\u00a7 26 [Aufl\u00f6sung der Bruderschaft]<\/h4>\n<p>Die Aufl\u00f6sung der Bruderschaft kann nur durch den daf\u00fcr zust\u00e4ndigen Bischof erfolgen, wenn der Mitgliederbestand von sieben Mitgliedern unterschritten wird.<\/p>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung der Bruderschaft werden der 1. Brudermeister und der Kassierer zu Liquidatoren bestellt. Deren Rechte und Pflichten richten sich nach \u00a7 \u00a7 47 ff BGB.<\/p>\n<p>Bei der Aufl\u00f6sung der Bruderschaft f\u00e4llt das Verm\u00f6gen der Bruderschaft der kath. Pfarrgemeinde St. C\u00e4cilia in Bonn-Oberkassel f\u00fcr deren gemeinn\u00fctzige T\u00e4tigkeiten zu. Der Schilderkranz, der Brudermeisterstab und die historischen Unterlagen der Bruderschaft mu\u00df die Pfarrgemeinde St. C\u00e4cilia aufbewahren und bei einem evtl. Aufleben der Bruderschaft zur\u00fcckgeben.<\/p>\n<p>Die gem\u00e4\u00df \u00a7 15 (1) vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder haben die Aufl\u00f6sung der Bruderschaft beim Vereinsregister beim Amtsgericht Bonn anzumelden.<\/p>\n<h4>\u00a7 27 [Inkrafttreten der Satzung]<\/h4>\n<p>Die Satzung trat nach den ge\u00e4nderten Punkten \u00a7 19 (5) und \u00a7 25 (4) der Mitgliederversammlung am 30. April 1984 und am 26. Juni 1984 in Kraft.<\/p>\n<p>Bonn-Oberkassel, den 28. April 2023<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abschnitt A Allgemeines \u00a7 1 [Name, Sitz] Die Bruderschaft f\u00fchrt den Namen: &#8222;Jesus-Maria-Josef Junggesellen &#8211; Sch\u00fctzenbruderschaft Oberkassel&#8220;. Sie hat ihren Sitz in Bonn-Oberkassel. \u00a7 2 [Bruderschaftszweck] Die Bruderschaft bezweckt die F\u00f6rderung-. des religi\u00f6sen und kirchlichen Lebens, des Bruderschaftsgedankens und die &hellip; <a href=\"https:\/\/www.jmj-online.de\/?page_id=129\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":437,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"open","template":"","meta":{"footnotes":""},"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=129"}],"version-history":[{"count":10,"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2249,"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/129\/revisions\/2249"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/437"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.jmj-online.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=129"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}