Abschnitt A
Allgemeines
§ 1 [Sinn der Regeln]
Die Regeln sollen die Satzung ergänzen, und die praktische Verwirklichung des Bruderschaftszwecks ermöglichen.
§ 2 [Auswirkungen der Regeln]
Die Regeln sind für die Bruderschaftsmitglieder genauso bindend wie die Satzung. Für Zuwiderhandlungen gegen die Regeln sind die Vorschriften der Satzung entsprechend anzuwenden.
§ 3 [Änderungen der Regeln]
Die Regeln können unter den gleichen Voraussetzungen wie die Satzung geändert werden.
Abschnitt B
Aufgaben der Organe
§ 4 [Der 1. Brudermeister]
Der 1. Brudermeister führt den Vorsitz im Vorstand. Er leitet sämtliche Versammlungen der Organe mit Ausnahme der Vorstandssitzungen des Vorstandes der ehemaligen Schützenkönige. Der 1. Brudermeister trägt die Hauptverantwortung für die Erfüllung der Bruderschaftsgeschäfte. Bruderschaftsgeschäfte sind alle Handlungen, die im Namen der Bruderschaft ausgeführt werden. Der 1. Brudermeister ist außerdem hauptverantwortlich für die Einhaltung der Bestimmungen, die sich aus der Satzung und den Regeln ergeben. Er wird hierbei vom Präses unterstützt. Er trägt bei den Veranstaltungen der Bruderschaft den Brudermeisterstab.
Sollte der amtierende Schützenkönig sein Amt verlieren verlieren oder aufgeben, so trägt der 1. Brudermeister bei den entsprechenden Veranstaltungen der Bruderschaft den Schilderkranz. Sollte es keinen Bewerber um die Königswürde geben, so trägt der 1. Brudermeister den Schilderkranz bei den Veranstaltungen der Bruderschaft so lange, bis ein neuer König ausgeschossen ist. Der 1. Brudermeister zählt in diesen Fällen nicht als Schützenkönig.
§ 5 [Der 2. Brudermeister]
Der 2. Brudermeister unterstützt den 1. Brudermeister bei seiner Arbeit. Er muß den 1. Brudermeister bei dessen Verhinderung vertreten. In diesem Falle gelten die Bestimmungen über den 1. Brudermeister entsprechend.
§ 6 [Schriftführer]
Der Schriftführer erledigt den gesamten Schriftverkehr der Bruderschaft. Er führt über die Versammlungen mit Ausnahme der Vorstandssitzungen des Vorstandes der ehemaligen Schützenkönige Protokoll. Zu seinen Aufgaben gehören weiter die Erstellung des Halbjahres- und Jahresberichtes, sowie die Weiterführung der Chronik.
§ 7 [Kassierer]
Der Kassierer führt die Kasse der Bruderschaft. Er verwaltet das finanzielle Vermögen der Bruderschaft. Er hat über die Kassenführung genau Buch zu führen. Bei der Jahreshauptversammlung hat er Bericht über Kassenführung und Kassenbestand abzulegen. Für die ordnungsmäßige Beitragseinholung ist er verantwortlich. Innerhalb des Geschäftsjahres ist er nur dem Vorstand zur Rechenschaft verpflichtet.
§ 8 [Hauptmann]
Der Hauptmann leitet den Schützenzug. Er ist für die Disziplin des gesamten Schützenzuges verantwortlich. Seinen Anordnungen ist während des Schützenzuges von allen Mitgliedern des Schützenzuges unbedingt Folge zu leisten. Der Hauptmann ist berechtigt, Mitglieder des Schützenzuges wegen Disziplinlosigkeit vom weiteren Schützenzug auszuschließen. Die Bestimmungen gelten auch für Übungsabende.
§ 9 [Der 1.Fähnrich und 2. Fähnrich]
Der 1. und 2. Fähnrich tragen und schwenken bei Veranstaltungen der Bruderschaft die Fahne. Sie sind verpflichtet, die Fahnen ordnungsgemäß aufzubewahren und für ihre Pflege Sorge zu tragen.
§ 10 a [amtierender Schützenkönig]
Der amtierende Schützenkönig repräsentiert die Bruderschaft. Er trägt bei Veranstaltungen der Bruderschaft den Schilderkranz. Er ist für dessen ordnungsgemäße Aufbewahrung und Pflege verantwortlich. Das gilt für alle Königsschilder, die ihm zur Aufbewahrung übergeben wurden. Er ist verpflichtet, zwei Schilderkranzrevisionen durchzuführen. Hieran nehmen nur die beiden Vorstände teil.
§ 10 b [amtierende Schützenkönigin]
Die Schützenkönigin muss ledig sein, das 16. Lebensjahr vollendet haben, einer christlichen Konfession angehören und ihren Wohnsitz in Bonn-Oberkassel haben. Sofern Sie Ihren eigenen Wohnsitz nicht in Oberkassel hat, sollte sich das Elternhaus in Oberkassel befinden oder Sie ein Königsjahr aktiv im Hofstaat miterlebt haben. Die Schützenkönigin muss ihre Feierlichkeiten in Oberkassel durchführen.
§ 11 [Feuerwerker]
Der Feuerwerker leitet den Schützenzug anhand des Marschplanes.
§ 12 [Der 2. Zugführer]
Der 2. Zugführer ist für die Disziplin und die Ordnung des 2. Zuges verantwortlich. Er ist während des Schützenzuges stellvertretender Hauptmann.
§ 13 [Der 1. Zugführer]
Der 1. Zugführer ist für die Disziplin und die Ordnung des 1. Zuges verantwortlich.
Abschnitt C
Grundsatzaufgaben und Grundsatzveranstaltungen der Bruderschaft
§ 14 [Schützenfest]
Die Bruderschaft feiert alljährlich am Sonntag nach Maria Himmelfahrt (Kirmes) ihr Stiftungsfest. Seit 1819 wird das Stiftungsfest als Schützenfest gefeiert. Alle Veranstaltungen finden in Bonn-Oberkassel statt. Der Ablauf des Festes ist wie folgt festgelegt:
Samstag
Antreten des Schützenzuges zum Aufstellen der Vogelstange. Die Vogelstange mit Vogel dient als Symbol des Schützenfestes. Anschließend spielt ein Tambourcorps bei Präses, Schützenkönig, der Schützenkönigin, dem 1. Brudermeister, dem 2. Brudermeister, dem Hauptmann, 1. Fähnrich, 2. Fähnrich, Feuerwerker, 2. Zugführer, 1. Zugführer und den Jubilarkönigspaaren ein Ständchen.
Sonntag
Antreten des Schützenzuges und Abholen des Schützenkönigs, 1.Brudermeisters, 2. Brudermeisters, Hauptmannes, 1. Fähnrichs und 2. Fähnrichs zur feierlichen hl. Messe. Während der hl. Messe stehen die Fähnriche mit ihren Begleitern am Altar Spalier. Die übrigen Mitglieder nehmen geschlossen an der hl. Messe teil. Nach der hl. Messe ist Fahnenschwenken zu Ehren der Ortsgeistlichkeit, anschließend auf dem Marktplatz Kranzniederlegung am Ehrenmal sowie Fahnenschwenken zu Ehren der Oberkasseler Bürgerschaft.
Nachmittags ist Antreten, um den Schützenkönig abzuholen. Vor seinem Hause wird die Fahne geschwenkt. Danach wird die Schützenkönigin abgeholt. Vor ihrem Hause wird ebenfalls die Fahne geschwenkt. Im Anschluss findet die Königsparade statt. Der Sonntag endet mit dem Königstanz und dem anschließenden Königsball.
Montag
Der Montag beginnt mit der Feier der hl. Messe für die Lebenden und Verstorbenen der Jesus¬Maria-Josef-Schützenbruderschaft. Die Mitglieder nehmen geschlossen an der hl. Messe teil. Danach ist Antreten des Schützenzuges. Der Präses und die Schützenkönigin werden vom Pfarrhaus abgeholt. Anschließend marschiert der Schützenzug zum Schießstand. Auf dem Schießstand nehmen die Teilnehmer Paradeaufstellung ein. Es folgt ein Gebet. Danach werden die Ehrenschüsse abgegeben. Folgende Ehrenschüsse sind vorgesehen.
- Präses
- Schützenkönig
- Schützenkönigin
- 1. Brudermeister
- 2. Brudermeister
- Hauptmann
- 1. Fähnrich
- 2. Fähnrich
Im Anschluss können unverheiratete ehemalige Schützenkönige, die Zugteilnehmer sind, einen Ehrenschuss abgeben. Alle ehemaligen Schützenkönige und der amtierende Schützenkönig dürfen nicht am Kampf um die Königswürde teilnehmen. Sollte bei einem Ehrenschuss der Vogel fallen, gilt dies nicht als Königsschuss. Der Vogel wird wieder aufgesetzt.
Der Bewerber, um das höchste, repräsentative Amt der Bruderschaft, muss ein ehrenwerter, unverheirateter Junggeselle- sowie seit mindestens einem Jahr Mitglied der Bruderschaft sein. Er muss nachweislich einer christlichen Konfession angehören und das 21. Lebensjahr vollendet haben. Der Bewerber muss von Samstag an, an allen Tagen des Schützenfestes komplett am Schützenzug teilgenommen haben, sowie an allen heiligen Messen teilgenommen haben. Entschuldigt ist nur, wer durch seinen Beruf oder Krankheit nachweislich verhindert ist und somit erst später in den Schützenzug eintritt.
Die Bewerbung um die Königswürde ist mit dem Bruderschaftszweck nur dann vereinbar, wenn der Bewerber die Förderung der christlichen Werte und Kultur im privaten und öffentlichen Leben bezweckt.
Der Bewerber hat persönlich den Brudermeistern sein Bestreben, um die Königswürde kämpfen zu wollen, mitzuteilen. Bei seiner Bewerbung hat der Bewerber folgende Informationen bereit zu halten, die der Vorstand prüft und dem Bewerber im Anschluss an die Überprüfung seine Entscheidung mitteilt:
- Der Bewerber hat das ernsthafte Einverständnis seiner Kandidatin zur Schützenkönigin eingeholt und diese zeigt sich einverstanden
- Er benennt seine Schützenkönigin und händigt den Brudermeistern eine Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), seiner möglichen Schützenkönigin aus, damit nachgewiesen werden kann, dass Sie in Oberkassel wohnhaft ist. Sofern Sie nicht wohnhaft in Oberkassel ist, hat der Bewerber dem Vorstand nachzuweisen, dass sich das Elternhaus in Oberkassel befindet oder die mögliche Schützenkönigin ein Königsjahr aktiv im Hofstaat miterlebt hat und die Feierlichkeiten in Oberkassel durchgeführt werden.
- Der Bewerber muss schriftlich nachweisen, dass er und seine mögliche Schützenkönigin einer christlichen Konfession angehört.
Liegen dem Vorstand rechtzeitig alle Angaben vor und die Überprüfung hat keine weiteren Unstimmigkeiten ergeben, hat der Bewerber die Erlaubnis in seiner angegebenen Konstellation, um die Königswürde der Bruderschaft zu kämpfen. Die Benennung mehrerer möglicher Schützenköniginnen ist gestattet, jedoch müssen alle Kandidatinnen den Kriterien entsprechen. Die Würde des Königs kommt dem Schützen zu, durch dessen Schuss der Vogel von der Stange fällt. Der neue Schützenkönig benennt seine Begleiter und die neue Königin ihre Begleiterinnen.
Nachmittags ist Antreten des Schützenzuges. Nachdem der alte Schützenkönig abgeholt worden ist, marschiert man zur Königskrönung. Hier werden der neue Schützenkönig, der Präses und alle ehemaligen Schützenkönige, Ehrenmitglieder sowie Ehrengäste in den Schützenzug eingereiht. Die Krönung des neuen Königs erfolgt durch den Präses. Er reicht den Schilderkranz, den bis dahin der alte König getragen hat an den neuen weiter. Während der Krönung spielt die Kapelle „Tochter Zion“. Danach schwenkt der Fähnrich zu Ehren des neuen Schützenkönigs die Fahne.
Danach werden die alte und die neue Schützenkönigin abgeholt. Vor dem Hause der neuen Schützenkönigin wird diese durch die alte Schützenkönigin gekrönt.
Anschließend kann ein mögliches 25-jähriges Jubelpaar geehrt werden, worauf die Königsparade folgt. Zum Abschluss des Tages finden Königstanz und Krönungsball statt.
Dienstag
Mittags ist Antreten des Schützenzuges. Danach werden der alte und der neue Schützenkönig sowie die alte und neue Schützenkönigin abgeholt. Vor deren Hause wird die Fahne geschwenkt. Im Anschluss ist Königsparade. Abschließend ist Königstanz und Königsball.
Sonntags und montags morgens werden Präses, Schützenkönig, Schützenkönigin, 1. Brudermeister, 2. Brudermeister, Hauptmann, 1. Fähnrich, 2. Fähnrich, Feuerwerker, 2. Zugführer, 1. Zugführer und die Jubilarpaare geweckt.
Alle Hauptakte werden der Bevölkerung durch Böllerschüsse mitgeteilt. Die Hauptakte sind dem Böllerplan zu entnehmen.
Mittwoch
Die Vogelstange mit dem Vogel wird wieder eingeholt. Der Kirmeskerl wird beerdigt.
Jubiläen
Als Jubiläen werden gefeiert:
- 25-Jähriges Königsjubiläum,
- 40-Jähriges Königsjubiläum,
- 50-Jähriges Königsjubiläum,
- 60-Jähriges Königsjubiläum,
- alle 5 weiteren Jahre.
Gründungsjubiläen der Bruderschaft werden alle 25 Jahre gefeiert. Die 25- und 40-jährigen Königsjubiläen werden durch Fahnenschwenken geehrt. Die weiteren Jubiläen werden durch das Ausschießen eines Jubilarkönigs am Sonntagmorgen des Schützenfestes, an dem alle ehemaligen Schützenkönige teilnehmen dürfen, gefeiert. Außerdem findet zu Ehren des Jubilars/der Jubilare ein Festkommers statt. Zusätzlich nimmt Dienstags ein Zug der inaktiven Mitglieder am Schützenzug teil. Dieser Zug hat einen inaktiven Zugführer sowie Fähnriche sowie Fähnrichsbegleiter. Die Gründungsjubiläen können zu einem anderen Zeitpunkt als das Schützenfest begangen werden, zusätzlich kann ein Jubilarkönig ausgeschossen werden, wenn beide Vorstände ein besonderes Ereignis damit feiern wollen.
Die ehemaligen Schützenkönige, die ihr 25., 50., 60. oder weitere Königsjubiläen feiern, erhalten durch die Bruderschaft ein Ehrenzeichen. Der Jubilarkönig erhält von der Bruderschaft ein Jubilarschild. Der Vorstand kann auf Antrag der Bruderschaft Auszeichnungen verleihen.
Aufstellung des Schützenzuges
Der Schützenzug nimmt folgende Aufstellung:
- Feuerwerker
- Musik
- 1. Brudermeister mit Begleiter
- 2. Brudermeister mit Begleiter
- Schützenkönig mit Begleiter
- Hauptmann
- 1. Fähnrich mit Begleiter
- 1. Zug, daneben 1. Zugführer
- 2. Fähnrich mit Begleiter
- 2. Zug, daneben 2. Zugführer
- Schlussoffiziere
Der Hauptmann ist von der Beibehaltung seines Platzes entbunden, da er auf die Ordnung des Schützenzuges achten muß. Am Montagmittag geht hinter dem 2. Brudermeister der neue Schützenkönig mit Begleiter.
Königstanz
Beim Königstanz ist folgende Reihenfolge einzuhalten:
- Schützenkönig mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
- 1. Brudermeister mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
- 2. Brudermeister mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
- Hauptmann mit Schützenkönigin, 2. Zugführer und 1. Zugführer mit Königsbegleiterinnen
- Feuerwerker mit Schützenkönigin, Schlussoffiziere mit Königsbegleiterinnen
- 1. Fähnrich mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
- 2. Fähnrich mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
- Schützenkönig mit Schützenkönigin, dessen Begleiter mit Königsbegleiterinnen
Während des Königstanzes nimmt der Schützenzug Paradeaufstellung ein.
Uniformordnung
Folgende Uniformordnung ist einzuhalten:
Hauptmann
Zweispitz mit weißem Federbusch, schwarzer Gehrock, grüne Epauletten mit zwei Sternen, Offiziersgürtel mit zwei Quasten, Fangschnur rechts, Schützenschnur rechts, Schleppsäbel mit Portopee, morgens Schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
Feuerwerker
Zweispitz mit rotem Federbusch, Seiten des Zweispitzes mit Goldband, schwarzer Gehrock, rote Epauletten ohne Stern, Offiziersgürtel mit zwei Quasten, Schleppsäbel mit Ornament auf Säbel und Scheide, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
1. Zugführer
Zweispitz mit schwarz – weißem Federbusch, schwarzer Gehrock, grüne Epauletten mit einem Stern, Offiziersgürtel mit zwei Quasten, Schleppsäbel, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
2. Zugführer
Zweispitz mit schwarz – weißem Federbusch, schwarzer Gehrock, grüne Epauletten mit einem Stern und Querband, Offiziersgürtel mit zwei Quasten, Schleppsäbel, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
Schlussoffiziere
Zweispitz mit grün – weißem Federbusch, schwarzer Gehrock, grüne Epauletten ohne Stern, Offiziersgürtel mit zwei Quasten, Schleppsäbel, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
1. Brudermeister
Zylinder, schwarzer Gehrock, rote Samtschärpe mit Aufschrift „I. Brudermeister“, Kette, schwarze Hose, schwarze Handschuhe, Brudermeisterstab.
2. Brudermeister
Zylinder, schwarzer Gehrock, grüne Samtschärpe mit Aufschrift „Il. Brudermeister“, schwarze Hose, schwarze Handschuhe.
König
Zylinder, schwarzer Anzug, Samttuch, Königskette, Schwarze Handschuhe,
1. Fähnrich
Rote Mütze mit Goldquaste und weißer Feder, schwarzer Gehrock, goldene Achselstücke mit zwei Sternen, rot – weiße Schärpe, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
2. Fähnrich
Rote Mütze mit Goldquaste und weißer Feder, schwarzer Gehrock, goldene Achselstücke mit einem Stern, rot – weiße Schärpe, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
Brudermeisterbegleiter
Blaue Mütze mit weißer Feder, schwarzer Gehrock, Schulterabzeichen, blau weiße Schärpe, Hirschfänger, schwarze Hose, weiße Handschuhe.
Fähnrichbegleiter
Rote Mütze mit weißer Feder, schwarzer Gehrock, Schulterabzeichen, rot weiße Schärpe, Hirschfänger, morgens schwarze Hose, nachmittags weiße Hose, weiße Handschuhe.
Königsbegleiter
Blaue Mütze mit weißer Feder, schwarzer Gehrock, Schulterabzeichen, blau – weiße Schärpe, schwarze Hose, weiße Handschuhe.
Gewehrjunge
Schwarze Hose, weißes Hemd, Gewehr.
Sonstiges
An den vier Freitagen vor dem Schützenfest finden Übungsabende statt.
Die Chargierten haben nach ihrer Wahl die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Dienstgelder zu zahlen.
§ 15 [Schilderkranz]
Der Schilderkranz dient zur Zierde des Königs beim Schützenzug und bei sonstigen Veranstaltungen. Er wird jedes Jahr durch ein neues silbernes Schild von Seiten des Königs vermehrt.
Der Schilderkranz ist unveräußerliches Eigentum der Bruderschaft. Die unter § 14 (Jubiläen) aufgeführten Auszeichnungen fallen auch unter die Bestimmungen zum Schilderkranz.
§ 16 [Fahnen]
Fahnen der Bruderschaft erhalten eine Weihe, Sie dürfen daher nur bei Veranstaltungen der Bruderschaft und bei kirchlichen Veranstaltungen benutzt werden. Sie sind unveräußerliches Eigentum der Bruderschaft.
§ 17 [Kirchliche Verpflichtungen]
Die Bruderschaft feiert das Fest der hl. Familie (Patronatsfest) durch Teilnahme an der hl. Messe, die für die Lebenden und Verstorbenen der Bruderschaft gehalten wird. Fähnriche und Begleiter tragen die vorgesehene Uniform.
Die Mitglieder der Bruderschaft nehmen gemeinsam an der Fronleichnamsprozession teil. Hierbei haben die Chargierten die Ehre und das Recht, den Baldachin zu tragen. Die Chargierten begleiten das Allerheiligste in der vorgesehenen Uniform
- Die Bruderschaft feiert das Fest der hl. Familie (Patronatsfest) durch Teilnahme an der hl. Messe, die für die Lebenden und Verstorbenen der Bruderschaft gehalten wird. Fähnriche und Begleiter tragen die vorgesehene Uniform
- Die Mitglieder der Bruderschaft nehmen gemeinsam an der Fronleichnamsprozession teil. Hierbei haben die Chargierten die Ehre und das Recht, den Baldachin zu tragen. Die Chargierten begleiten das Allerheiligste in der vorgesehenen Uniform
- An der Ahrweilerprozession nehmen die Mitglieder der Bruderschaft teil.
- Beim ewigen Gebet nehmen die Mitglieder an der Betstunde der Bruderschaft teil.
- Einmal jährlich führt die Bruderschaft einen Einkehrtag durch.
- Bei kirchlichen Trauungen von aktiven Mitgliedern nehmen die Chargierten am Gottesdienst teil. Hierbei ist die vorgesehene Uniform zu tragen.
§ 18 [Tod von aktiven Mitgliedern]
Stirbt ein aktives Mitglied, ein ehemaliger Schützenkönig oder ein Ehrenmitglied, so nimmt eine Abordnung der Bruderschaft am Begräbnissamt und an der Beerdigung teil. Der Verstorbene wird von Bruderschaftsmitgliedern zu Grabe getragen. Wird ein ehemaliger Schützenkönig beerdigt, so wird das Königsschild sowie vorhandene Ehrenzeichen dieses Königs hinter dem Sarge hergetragen, die danach in den Besitz der Bruderschaft übergehen.
Abschnitt D
Schlussbestimmungen
§ 19 [Inkrafttreten der Regeln]
Diese Regeln treten durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 25. März 1983 in Kraft.
Ich habe ein paar Anmerkungen zu den Regeln:
§ 3 [Änderungen der Regeln]
Die Regeln können unter den gleichen Vorraussetzungen (mit einem r) wie die Satzung geändert werden.
§ 11 [Feuerwerker]
Der Feuerwerker leitet den Schützenzug an Hand (klein und zusammengeschrieben) des Marschplanes.
§ 14 [Schützenfest]
Die Bruderschaft feiert alljährlich am Sonntag nach Maria Himmelfahrt (Kirnnes) (ohne zwei nn aber mit m) ihr Stiftungsfest. Seit 1819 wird das Stiftungsfest als Schützenfest gefeiert. Alle Veranstaltungen finden in Bonn–,Oberkassel (mit nur einem Bindestrich) statt. Der Ablauf des Festes ist wie folgt festgelegt:
§ 18 [Tod von aktiven Mitgliedern]
Stirbt ein aktives Mitglied, ein ehemaliger Schützenkönig oder ein Ehrenmitglied, so nimmt eine Abordnung der Bruderschaft am Begräbnissamt und an der Beerdigung teil. Der Verstorbene wird von Bruderschaftsmitgliedern (in Uniform) (könnte man einfügen) zu Grabe getragen. Wird ein ehemaliger Schützenkönig beerdigt, so wird das Königsschild sowie vorhandene Ehrenzeichen dieses Königs hinter dem Sarge hergetragen, die danach in den Besitz der Bruderschaft übergehen.
Mit Bruderschaftsgruß
Peter Dirkmann