Kapitel 1: Gründung und Anfangsjahre der Bruderschaft

1794 – 1818

Das Gründungsjahr der Jesus-Maria-Josef Junggesellen-Schützenbruderschaft ist 1794.1 Es ist natürlich von Interesse, wie das Gründungsjahr belegt ist. Das älteste vorliegende Bruderschaftsbuch beginnt mit den Worten: „Regeln der hochlöblichen Jesus-Maria-Josef Bruderschaft zu Obercassel, aufgerichtet im Jahre 1794 durch seine Hochwürden Herrn Jacob Anton Wirz.“2 Es fehlen zwar Datum und Unterschrift des Pfarrers, aber die Voranstellung vor den ersten Mitgliedern der Bruderschaft deutet darauf hin, dass es sich hier um die Gründungsregeln der Bruderschaft handelt. Direkt hinter diesen Regeln befindet sich ein Vermerk des Pfarrers Wilhelm Reuff, der offensichtlich später nachgetragen wurde, dass die „Verbesserung und Neuaufstellung“ der Regeln am 11.1.1857 erfolgte. In dieser Neufassung wird wiederum als Gründungsjahr 1794 genannt. Auch in allen späteren Änderungen der Regeln wird das vorgenannte Jahr bestätigt. Bei den Eintragungen der ersten Mitglieder im Bruderschaftsbuch steht zwar 1795 eingeschrieben, dies dürfte jedoch hinsichtlich des Gründungsjahres ohne Belang sein. Auch eine Kirchenfahne, die im Jahre 1895 angeschafft wurde, trägt die Jahreszahl 1795. Spätere Zweifel am Gründungsjahr, beispielsweise die in der Geschichte des Dekanates Königswinter, Pfarre Oberkassel, gemachte Aussage über die Bruderschaft, „deren Einführung nicht nachzuweisen ist“, sind ohne Bedeutung.

Wir können also davon ausgehen, dass die Errichtung der Bruderschaft im Jahre 1794 erfolgte. Die Einrichtung für die Oberkasseler Junggesellen erfolgte wohl auch deshalb, weil es in Oberkassel schon eine seit über 100 Jahren bestehende Bruderschaft gab, nämlich die St. Sebastianus-Bruderschaft von 1662, deren Mitglieder aber nur verheiratete Männer und Frauen waren.3 Es war dem Gründer sicher wichtig, eine Bruderschaft für jüngere Leute oder für solche einzurichten, die ohne eigene Familie lebten. Eine Bruderschaft unter dem Patronat der hl. Cäcilia bot sich für die Junggesellen nicht an, denn es musste ja auch ein Bezug zwischen Namenspatron und Zielen der Bruderschaft bestehen.

Eine Bruderschaft unter dem Patronat von Jesus, Maria und Josef, also der heiligen Familie, war eine Bruderschaftsform mit besonderem Anspruch. Die in das Mittelalter zurückgehenden Ursprünge (unter Papst Pius V. 1571) bezeichnen die Bruderschaft von Jesus, Maria und Josef als „Christenlehrbruderschaften“ oder als Bruderschaften unter dem Namen der christlichen Lehre. Im 17. Jahrhundert verbreiteten sich diese Bruderschaften in der Erzdiözese Köln (1646 durch Ferdinand II., 1685 durch Maximilian-Heinrich, Erzbischöfe von Köln). Es bestanden Bruderschaften mit dem Titel „Jesus-Maria-Josef“ in Honnef seit 1734, Oberpleis seit 1660, Menden seit 1742, ebenso in Küdinghoven, Niederpleis und Ittenbach.4 In einigen Orten unserer näheren Umgebung befanden sich Bruderschaften, die nach dem St. Sebastian oder dem St. Antonius benannt waren. Erwähnenswert sind hier die St. Sebastianus- Junggesellen- Bruderschaft 1659 Oberdollendorf und die gleichen Namens in Niederdollendorf von 1672. Es ist anzunehmen, dass Pfarrer Wirz in Oberkassel eine Gebetsbruderschaft gründete, um ein seelsorgerisches Ziel zu erreichen. Dies lässt sich anhand der erwähnten ältesten Regeln nachvollziehen, denn es heißt in dem bereits zitierten Eingangssatz weiter: “ … in nachstehender Ordnung zu Vermehrung der Andacht für hiesige Obercasseler Junggesellen eingerichtet.“ Unter Andacht verstand man nicht eine einzelne Gebetsstunde, sondern die allgemeine Frömmigkeit. Für die Junggesellen bedeutete dies konkret, an den Tagen, die in den Regeln genau bezeichnet waren, die Kirche aufzusuchen, die Messe mitzufeiern und zu den Sakramenten zu gehen. Der in den Regeln genannte Begriff „Bruderschaft“ wird in zweifacher Bedeutung verwendet. Zum einen ist die Bruderschaft die Gemeinschaft der Brüder, zum anderen ist sie der Termin der Zusammenkunft. Ausgedrückt wird dies in der ersten Regel: „Jeder soll der Bruderschaft, das Jahr hindurch und der halbjährigen Bruderschaft mit Andacht beiwohnen“. Die zweite Regel lautet: „An den Tagen Maria Verkündigung und Maria Himmelfahrt ist halbjährige Versammlung, an diesen beiden Tagen wie auch am Cäcilienfeste, soll jeder den Opfergang halten.“ Neben Maria Himmelfahrt (15.8.) und Maria Verkündigung (25.3.) wird im Prolog der Regeln noch der 1. Mai als einer der Tage genannt, an denen es möglich war, Aufnahme in die Bruderschaft zu finden. Auch wurde am 1. Mai eines jeden Jahres vom Brudermeister Rechnung abgelegt. Damit sind drei Daten klar benannt. Die das Jahr hindurch währende Bruderschaft wird monatlich stattgefunden haben. Bei Maaßen finden wir, dass an jedem letzten Sonntag des Monats zu Ehren von Jesus, Maria und Josef eine Andacht stattfand.5 Damit wurde umgesetzt, was mit Zweck und Mitteln der Bruderschaft seit ihrer Einführung im Mittelalter verfolgt wurde. Als Hauptzweck galt das Heil der Seelen, zur Erreichung dazu die „Verbreitung der Christlichen Lehre bei der Jugend“ und als Mittel dazu „Bruderschafts-Andachten zur Zusammenkunft und gemeinsamen Gebet, monatliche und halbjährliche Bruderschaften mit Empfang der hl. Sakramente.

Die erste Seite des ältesten Bruderschaftsbuches

Die Regeln der Bruderschaft setzten aber auch einen deutlichen Akzent auf die sozialen Belange der Mitglieder. Diese „Bruderschaftshilfe“ hatte ihren Ursprung möglicherweise bereits im 16. und 17. Jahrhundert, in denen die Pest auch in unseren Breiten wütete. Krankheit und Tod waren in diesen Zeiten so häufig, dass die Hilfe des nächsten dringend notwendig war. Wenn jemand Mitglied der Bruderschaft wurde, hatte er dafür 8 Silbergroschen zu zahlen. „Dieses Geld kommt in die Kasse, um Kranke und notleidende Brüder davon zu unterstützen oder sonst was notwendig ist, anzuschaffen“, heißt es an einer Stelle der Regeln. Mit der Krankenpflege befasst sich Punkt 3 der Regeln: „Wird ein Bruder krank, so bestellt der Brudermeister durch den Kerzenboten zwei Brüder, welche des Nachts bei dem Kranken wachen, ihn aufmuntern durch nützliche Gespräche oder durch fromme Gebete, so jede Nacht zwei andere, bis der Kranke wieder gesund ist.“

Bei Erkrankungen im ausgehenden 18. Jahrhundert sind eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Ein Arzt war zu dieser Zeit in Oberkassel nicht ansässig. Arzneien waren teuer und unerschwinglich, zumindest aber in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft. Neben einer guten Konstitution, durch die der Kranke sich selber helfen konnte, wurden Naturheilmittel oder bewährte Hausmittel von den Angehörigen verabreicht. Friseure waren als Bader tätig, die zur Ader ließen. Die hygienischen Verhältnisse erschwerten oft die Genesung. Der Ausfall der Arbeitskraft wog schwer und ließ viele Rekonvaleszenten zu früh wieder vom Krankenbett aufstehen. Rückschläge waren daher unvermeidbar. Interessant ist, dass die hier speziell berücksichtigten Junggesellen nur selten vor dem 30. Lebensjahr heirateten.6 Vorraussetzung für die Heirat war die Schaffung der Ernährungsgrundlage für die junge Ehe und Familie. Die wirtschaftlichen Verhältnisse zur Gründung eines eigenen Hausstandes konnten von den meisten vorher nicht geschaffen werden. Daraus wird deutlich, dass der Anteil der Junggesellen an der Gesamtbevölkerung hoch war. Viele ältere Junggesellen, deren Eltern verstorben waren und die allein oder ohne eigenen Hausstand bei Geschwistern oder Verwandten wohnten, konnten durch die Hilfe der Bruderschaft eine Krankheit wesentlich besser überstehen. Die Familien, bei denen sie wohnten, konnten ebenfalls entlastet werden.

War ein Mitbruder verstorben, so bestimmt Punkt 5 der Regeln folgendes: “ Wird ein Bruder beerdigt, so müssen alle Brüder die Leiche mit begleiten, für die Seele beten und dem Seelenamt mit Andacht beiwohnen. Für das Seelenamt geschieht ein Beitrag durch den Kerzenboten. Sollte aber einer der Beerdigung nicht beiwohnen, so muss er sich vorher bei dem Brudermeister entschuldigt haben, hat er dieses nicht, so muss er zur Strafe ein halbes Pfund Wachs zahlen, oder aber er wird ausgestrichen.“ Die Verpflichtung zur Teilnahme am Begräbnis verstorbener hatte zur Zeit der Gründung der Bruderschaft sicher einen anderen höheren Stellenwert als heute. Ein würdiges Begräbnis war der oft ausgesprochene Wunsch vieler damaliger Zeitgenossen. Dazu zählen einige Dinge, die heute selbstverständlich sind, z.B. ein Sarg. Wir erfahren aus den Abrechnungen der Bruderschaft, aber auch aus denen der St. Sebastianus-Bruderschaft Oberkassel, dass sie über eigene Totenladen verfügten. Diese Lade war, anders als die Bahre, geschlossen, und man setzte sie zum Transport der Leiche vom Haus des verstorbenen zur Kirche und dann zum Friedhof ein, welcher meist direkt neben der Kirche lag. Aus der Lade, die an der Fußseite aufklappbar war, wurde der Leichnam dann in das offene Grab befördert.

In der Anfangszeit der Bruderschaft gab es regelmäßig jährlich mehrere Prozessionen durch den Ort. Hierzu sagt Punkt 7 der Regeln: „Wird ein Prozessionsgang gehalten, muss der Brudermeister nebst drei älteren Brüdern den Himmel aus der Kirche bis zur ersten Station tragen, wo diese dann durch neue ältere Brüder abgelöst werden, und diese Ablösung geschieht fort, bis zur Beendigung der Prozession. Ebenso wird der Kerzenbote und der Fahnenträger an den Stationen abgelöst.“ Die Prozession als feierlicher Umzug wurde als Dank- und Bittgang abgehalten. Dabei trug der Pastor die Monstranz, ein Gefäß zum zeigen der Hostie. Der Pastor ging als einziger mit der Monstranz direkt unter dem Baldachin, was Traghimmel bedeutet und von der Bruderschaft abgekürzt mit Himmel bezeichnet wurde. Es war Schutz vor Wind und Wetter, wenn die Prozession aus der Kirche auszog. An den vier Stationen waren Segensaltäre von der Bevölkerung aufgestellt, und hier wurde mit der Monstranz der Segen erteilt. Die Prozessionen waren damals in Oberkassel üblich zu Fronleichnam, an Christi Himmelfahrt und Maria Himmelfahrt. Die zweitgenannte Prozession wurde 1857 eingestellt.7

Der Bruderschaftsstab um 1800

Bei diesen Prozessionen wurden die geweihte Kirchenfahne und die Bruderschaftskerze mitgeführt. Ebenfalls wurde der Bruderschaftsstab mitgetragen. Dieser Stab ist das äußere Zeichen des Brudermeisters als Vorsteher der Bruderschaft. Er zeigt bei den Prozessionen gut sichtbar an, welche Seite vorbetet. Der bis heute unverändert gebliebene Brudermeisterstab kann als das älteste Wahrzeichen gelten, dass die Bruderschaft besitzt. Er besteht aus einem Holzstab, auf dem ein ovales Aufsatzschild sitzt. Dieses Schild ist aus versilbertem Messing in Form eines Strahlenkranzes gearbeitet. Es trägt als Bekrönung ein Kreuz, dessen Balken in Vierpräsen enden. Auf dem Schild ist beidseitig ein nahezu identisches getriebenes Rahmenwerk aufgelegt. In diesem Rahmenwerk sind getriebene Reliefs eingefügt. Das erste Relief zeigt Jesus, Maria und Josef, also das Patronat der Bruderschaft. Darunter erscheint in halbplastischem Relief die Halbfigur des hl. Sebastianus, des zweiten Pfarrpatrons der katholischen Pfarrgemeinde. Das zweite Relief auf der Rückseite zeigt die hl. Cäcilia, die Kirchenpatronin, mit einer kleinen Orgel. Die Ornamentformen lassen sich als Elemente des Rokoko und des Empire deuten, und die Entstehung des Brudermeisterstabes wird auf die Zeit um 1800 datiert.8 Die Eintragungen im Bruderschaftsbuch begründete nicht nur die Rechte, sondern auch Pflichten. Hier bestimmen die Punkte 1 und 2 der Regeln bereits, wer der halbjährlichen Bruderschaft (Versammlung) nicht beiwohnt oder den Opfergang an bestimmten Tagen nicht hält, „zahlt zur Strafe ein Viertel Pfund Wachs“. Dieses Wachs diente der Kirche nicht nur zur Verschönerung des Altars, sondern war auch für die allgemeine Beleuchtung notwendig. Das Hergeben von Wachs entsprach wohl einer heutigen Geldstrafe. Wenn sich aber ein Mitglied eines groben Verstoßes schuldig gemacht hatte, bestimmten die Regeln unter Nr. 8 : „Jeder muss den Vorstehern der Bruderschaft in Allem was recht ist Gehorsam leisten. Wer aber widerspenstig und streitsüchtig ist, wird von den Vorstehern der Bruderschaft im Beisein zweier älterer Brüder freundlich ermahnt, sich zu bessern. Bessert er sich nicht und achtet auch auf der Ermahnung nicht, so wird er als ein unwürdiges Mitglied aus der Bruderschaft gestrichen.

Wenden wir uns den Menschen zu, die 1794 die Bruderschaft gründeten oder ihr Mitglied wurden. Pfarrer Jacob Anton Wirz, der Gründer der Bruderschaft, wurde am 7.2.1749 in Zülpich-Oberelvenich, als Sohn des Johannes Peter Wirz und seiner Frau Elisabeth, geborene Wollersheim, geboren. Am 27.3.1773 wurde er vom damaligen Kölner Weihbischof Karl Aloys Graf von Königsegg-Aulendorf zum Priester geweiht. Er wurde Vikar des St. Sebastianus-Altars in der Pfarrkirche Elsdorf-Niederembt, danach Subsidiar in Vilich. Die Vilicher Äbtissin Maria Josepha Zandt von Merle präsentierte ihn als Pfarrer in als Pfarrer in Oberkassel. Laut Generalvikariatsprotokoll vom 5.3.1789 wurde er als Pastor in Oberkassel approbiert. Er wurde dann am 12.3.1800 als Pastor in Asbach eingeführt. Im Alter von 84 Jahren, nach 60 Priesterjahren, verstarb er am 14.8.1833 als Pfarrer in Asbach.9

Verzeichnis der Mitglieder im ältesten Bruderschaftsbuch

Johann Bertram Richarz war der erste Brudermeister der neu gegründeten Bruderschaft. Er wurde am 8.4.1763 als drittes Kind des Hermann Richarz und seiner Ehefrau Barbara, geb. Thomas geboren. Er heiratete am 4.10.1798 die A. Catherina Hambitzer und verzog nach Küdinghoven. Sein Vater wurde am 21.5.1730, seine Mutter am 18.7.1734 in Oberkassel geboren. Richarz stammte also aus zwei alten Oberkasseler Familien, deren Namen heute noch im Ort vertreten sind.

Im ältesten Bruderschaftsbuch befindet sich ein Mitglieder-verzeichnis, das von der Nr. 1 bis 598 die Namen der Bruderschaftsmitglieder enthält. Die Eintragungen gehen bis in die zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts. Neben dem Namen ist in diesem Buch festgehalten, wann der Betreffende eingeschrieben wurde und wann er Brudermeister, Fahnenträger oder Kerzenbote war. In der Spalte „Besondere Eintragungen“ ist meist vermerkt, dass ein Mitglied geheiratet hat und somit ausgeschieden ist. War ein Mitglied verstorben, so ist festgehalten, ob es mit der Bruderschaft beerdigt wurde. Einige wenige Vermerke weisen darauf hin, dass man auch von dem Satzungsmäßigen Ausschluss Gebrauch gemacht hat. Die Anmerkung lautet dann, „ausgestrichen wegen schlechten Betragens“ oder „wegen nicht bezahlen ausgestrichen“.

Blick vom Ennert auf Oberkassel

Unter den ersten Mitgliedern der Bruderschaft finden wir viele heute noch vorhandene Oberkasseler Familiennamen, wie z.B. Arenz, Bauer, Dahm, Harffen, Heinen, Hombitzer, Koch, Lohmar, Nolden, Richarz, Rönz, Thomas, Uhrmacher, Werner und andere. Von einigen Mitgliedern wissen wir mehr, als nur die Namen. Der als 21. Mitglied aufgeführte Bartholomäus (Barthel) Richarz, eingeschrieben seit 1795, war im Jahre 1800 Brudermeister. Er heiratete Maria Christina Roersch und war 1817 Pächter des Berghoves, den er 1810 vom Grafen Salm gepachtet hatte.10 Dieser Barthel Richarz verewigte sich und seine Ehefrau sowie eine Anzahl von Freunden 1826 als Mitstifter der neuen Bannglocke, die alte war 1822 durch Blitzschlag zerstört worden. Barthel Richarz war damals Vorsitzender des Kirchenvorstandes.

Unter der Mitgliedsnummer 7 ist Adolf Rhein eingetragen. Im Jahre 1798 war er Brudermeister. Sein Geburtstag war der 25.3.1773. Er heiratete am 12.2.1804 Adelheid Fröhlich. Sein Beruf wird 1804 mit Lohgerber und 1805 mit Fellbereiter angegeben. Er wohnte von 1804-1817 im Haus Nr.5 in Oberkassel und war 1814 Sekretär des Kirchenvorstandes, dessen Präsident Barthel Richarz war. Auch sein Name steht in der 1826 gestifteten Bannglocke. Im Jahre 1824 wird er zum Schulvorstand berufen. Als 1814 der Landsturm aufgestellt wurde, finden wir Adolf Rhein im Banner Oberkassel als Oberleutnant.

Werfen wir einen kurzen Blick auf Oberkassel, wie es sich vor 200 Jahren darstellte. Der Kern des Dorfes Oberkassel erstreckte sich auf den Bereich entlang der heutigen Königswinterer Straße ab Jakobstraße, südlich bis zur Basaltstraße und der Zipperstraße bis Meerhausen. Daneben gab es die sogenannten Honschaften Hosterbach, Büchel, Berghoven und Broich, die um die Höfe Zissendorfer Hof, Mönchsfof und Berghof entstanden Waren. Außer den genannten Höfen waren noch der Buschhof (Bischofshof) nahe der katholischen Kirche und der Bernsauerhof, unterhalb der neuen evangelischen Kirche dem Rhein zu gelegen, vorhanden. Es ist für spätere Kapitel dieser Chronik wichtig, grundlegende Veränderungen in der Heimat deutlich zu machen. Von 1794 – 1814 währte die sogenannte Franzosenzeit, die Zeit französischer Herrschaft auch in Oberkassel. Besonders einschneidend war die Säkularisation, in deren Auswirkungen z.B. einige der genannten Höfe vom Fürsten Salm-Reifferscheidt übernommen wurden, also der vormals geistlichen Herrschaft entzogen wurden. Ab 1807 – 1810 wurden die Höfe nur noch aus ökonomischen Gründen betrieben, was nicht ohne Auswirkungen auf die Arbeitsstruktur der Gemeinde Oberkassel blieb.

Die Zugehörigkeit Oberkassels zum Herzogtum Berg bestand von 1484 – 1806. Infolge der Rheinbundakte endete das heilige Römische Reich Deutscher Nation 1806. Eine von Napoleon verkündete Gebietsreform setzte Oberkassel als eine von vier Mairien (Bürgermeistereien) im Kanton Königswinter ein. Zu der Mairie Oberkassel gehörten auch Ober- und Niederdollendorf sowie Heisterbacherrott. Der erste Maire (Bürgermeister) war seit 1809 Caspar Anton Rennen. Bis 1813 stand Oberkassel unter französischer Herrschaft. Durch den Wiener Kongreß wurde der größte teil des Rheinlandes , darunter auch das Herzogtum Berg, dem preußischen Königreich zugesprochen. Oberkassel wurde 1815 Sitz einer preußischen Landbürgermeisterei, und zwar für die Gemeinden Oberkassel, Oberdollendorf, Niederdollendorf und Heisterbacherrott. Der erste Bürgermeister hieß Daniel von Weise, der seinen Amtssitz in Niederdollendorf auf der Longenburg hatte. 670 Einwohner hatte Oberkassel im Jahre 1810. Im Jahre 1817 waren es 678, also kaum eine Zunahme, was sicherlich auf die Kriegs- und Besatzungszeit zurückzuführen ist.11 Alles zusammengenommen, nämlich die Besatzungszeit durch die Franzosen, die Strukturveränderungen durch die Säkularisation, die neue Zugehörigkeit Oberkassels als zur Landbürgermeisterei aufgestiegene Gemeinde zum Königreich Preußen leisteten einer Entwicklung Vorschub, die für die Bruderschaft nicht ohne Folgen blieb.

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